Die Entstehungsgeschichte der auf einem steil abfallenden Bergsporn zwischen Wadrill und Mühlenbach erbauten Grimburg dürfte entgegen bisheriger Darstellungen in der heimatkundlichen Literatur soweit gesichert sein, dass die Burg schon vor 1190 errichtet worden ist. Sie ist nämlich während der kriegerischen Auseinandersetzungen um die Besetzung des Trierer Bischofsstuhles – Trierer Schisma 1183-1190 – zerstört und nach der Ernennung des kaiserlichen Kanzlers Johann zum Trierer Erzbischof (1190-1212) wieder aufgebaut worden – de novo construxit. Seitdem zählt die Grimburg zu den erstmals im Liber annalium genannten sieben trierischen Landesburgen Arras, Ehrenbreitstein, Manderscheid, Neuerburg, Saarburg, Welschbillig und eben Grimburg. Es bleibt noch zu untersuchen, wer oder welche Familie - vielleicht aus dem niederen Hochwaldadel - denn nun die erste Burg Grimburg – es wird sich wohl um den ursprünglichen, später ausgekernten und mit einem neuen eingebauten Fünfeckturm versehenen Wohnturm gehandelt haben - erbaut hat und ob die Burg auf eine Gründung des seinerzeitigen Domküsters als Inhaber der grundherrschaftlichen Rechte in Grenderich-Sauscheid-Gusenburg bzw. des Stiftes St. Paulin als Grundherr in und um Wadrill zurückgeht. Denn beide, sowohl der Domküster als auch das Stift St. Paulin, sind mit ¼ an der Burg Grimburg beteiligt, wie in einem Urteilsspruch vom 4. April des Jahres 1258 festgestellt wird. Die Burgbesatzung muss nicht nur dem Trierer Erzbischof, sondern auch den beiden Mitbesitzern huldigen und diese können sich ihrer je nach Bedarf bedienen. Eigentum verpflichtet und so müssen die beiden Mitbesitzer der Burganlage auch gewisse Lasten übernehmen.